Immobilie verkaufen in Frankfurt am Main
V E R K A U F
SP-Immobilien-Service unterstützt Sie
bei dem Verkaufsprozess
SP-Immobilien-Service unterstütze Sie bei diesem Verkaufsprozess und biete Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Bei Verkauf:
Ab dem 23.12.2020 tritt das neue Gesetz in Kraft, dass die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf regelt: Der wichtigste Punkt ist sicherlich, dass der Immobilienkäufer ab dem 23.12.2020 maximal noch eine Maklerprovision in Höhe von 50% der gesamten Maklercourtage bezahlen muss. Eine weitere Regelung des Bestellerprinzips ist, dass der Immobilienkäufer seinen Anteil an der Gesamtgebühr erst dann zahlen muss, wenn der Verkäufer seinerseits die anteilige Maklerprovision an den Immobilienmakler bezahlt hat. Zudem wird der Käufer einer Immobilie indirekt stets in die Verhandlung zwischen dem Immobilieneigentümer und dem Makler einbezogen, was die Höhe der Verkaufsprovision anbelangt. (Quelle. Immoportal.com)
Im Rahmen des After-Sales-Service werden Sie von mir nach Vertragsabschluss weiterhin betreut.
- Marktgerechte Wertermittlung Ihrer Immobilie
- Erstellung eines hochwertigen und aussagekräftigen Exposés inklusive professioneller Fotos Ihrer Immobilie
- Perfekte Darstellung Ihrer Immobilie auf den Internetportalen wie z.B. ImmobilienScout24 und auf der SP-Immobilien-Service Homepage
- Auf Wunsch kann Ihre Immobilie auch diskret d.h. ohne Anzeigeschaltung angeboten werden
- Laufende Information über aktuelle Vermarktungsaktivitäten
- Durchführung der Besichtigungstermine nach Ihren Vorstellungen und ernsthaften Interessenten
- Erfolgreicher Verkauf durch einen notariellen Kaufvertrag, begleitend durch SP-Immobilien-Service
- After-Sales-Service
Bei Verkauf:
Ab dem 23.12.2020 tritt das neue Gesetz in Kraft, dass die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf regelt: Der wichtigste Punkt ist sicherlich, dass der Immobilienkäufer ab dem 23.12.2020 maximal noch eine Maklerprovision in Höhe von 50% der gesamten Maklercourtage bezahlen muss. Eine weitere Regelung des Bestellerprinzips ist, dass der Immobilienkäufer seinen Anteil an der Gesamtgebühr erst dann zahlen muss, wenn der Verkäufer seinerseits die anteilige Maklerprovision an den Immobilienmakler bezahlt hat. Zudem wird der Käufer einer Immobilie indirekt stets in die Verhandlung zwischen dem Immobilieneigentümer und dem Makler einbezogen, was die Höhe der Verkaufsprovision anbelangt. (Quelle. Immoportal.com)
Im Rahmen des After-Sales-Service werden Sie von mir nach Vertragsabschluss weiterhin betreut.